Angeln am Weiher nur unter Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt!

Die Frage, „ist Angeln eigentlich in Corona-Zeiten erlaubt?“ beschäftigt natürlich auch die Mitglieder des ASV. Beim guten Wetter der letzten Wochen und der Einschränkung vieler Aktivitäten wegen der Corona-Pandemie, liegt es natürlich nahe, den Belastungen des gerade sehr besonderen Alltags für einige Zeit zu entfliehen und am Weiher zu angeln.

Leider ist die Frage, ob Angeln gerade in NRW erlaubt ist, in der ersten Zeit der Kontaktsperrre nicht ganz klar über die jeweiligen öffentlichen Kanäle beantwortet worden. Mittlerweile hat unser Ministerpräsident sogar ausdrücklich Aktivitäten, alleine an der frischen Luft empfohlen.

Darüber hinaus hat unser Gewässerwart am 3.4.2020 von der Stadt die Rückmeldung bekommen, dass Angeln am Weiher unter Beachtung der allgemeinen Abstandsregeln erlaubt ist. Wir wurden darüber hinaus gebeten, dass wir auch dann Abstand zueinander halten sollen, wenn die Angler im gleichen Haushalt wohnen. So können Missverständnisse bei kritischen Passanten vermieden werden.

Da für uns in Bezug auf Vereinsaktivitäten die gleichen Regeln wie für andere „Sportler“ gelten, sind natürlich die Termine für die Reinigung des Weihers und unser Anangeln im April gestrichen, bzw. auf „bessere Zeiten“ verschoben worden. Damit fällt dann auch die „Sperrzeit“ (13.-24.04.2020) vor dem Anangeln weg.

Ich habe mich in den letzten Wochen immer mal wieder an den Weiher gesetzt und einige Mitglieder mit und ohne Angel getroffen. Das hat gut getan und von den Sorgen über Corona abgelenkt. Auch wenn leider die meisten Fische die Abstandsregeln zu mir sehr konseqeunt eingehalten haben.

Besondere Fänge

Auf dieser Seite veröffentlichen wir besondere Fänge unserer Mitglieder.

Fänge im März 2020

Der März 2020 ist auch für die Mitglieder des ASV eine besondere Zeit. Nach anfänglichen Unsicherheiten hat unser Gewässerwart die Rückmeldung von der Stadt bekommen, dass wir weiter (natürlich unter Einhaltung der Abstandsregeln) am Weiher angeln dürfen…

„Keine Angst vor Schmuddelwetter“

Wenn ein Angeltag Mitte Februar gleichzeitig, bewölkt, feucht, entspannt und aufregend ist, dann sind oft Luca und Andre beteiligt!

Wie das geht, haben beide heute in der WhatsApp-Gruppe des ASV beschrieben:

  1. Je schlechter das Wetter ist, desto gemütlicher muss der Angelplatz eingerichtet werden.

2. Dann unbedingt eine Grundrute auslegen, damit nicht zu viel Bewegung in die Sache kommt. Dabei kommt es dann zu solchen beeindruckenden Begegnungen…

3. Wenn die Köder ausgehen oder die mitgebrachten Köder „zu langweilig“ erscheinen, einfach mal umschauen, was da unter den Steinen so rumkrabbelt. Die merkwürdige „braune Made“ bringt dann weitere Fangerfolge.

Winter 2019

Gefangen Winter 2019

2015

Bericht zur Jahreshauptversammlung 2018

Auch in diesem Jahr hat unsere Jahreshauptversammlung im der Gaststätte zum Eichelkamp stattgefunden.

Neben den üblichen Informationen zu Terminen, Gewässer und Aktivitäten, gab es folgende Besonderheiten:

Detlef ist für 15 Jahre Mitgliedschaft geehrt worden.

Josef ist nun ganze 50 Jahre Mitglied im ASV!

Veränderungsbedarf besteht im Berich der Arbeitsstunden zur Gewässerpflege. Die Angelplätze sind immer gut gepflegt. Die nötige Arbeit ist aber leider auf zu wenigen Schultern verteilt. Besonders unser gewässerwart bittet hier nocheinmal alle Mitglieder um Beteiligung, damit wir unsere Angelplätze gemeinsam in einem guten Zustand halten können.

Wir haben wieder einige Plätze für neue Mitglieder zu vergeben. Wer Angler kennt, die Interesse haben und zu uns passen, möge bitte den Kontakt zum Vorstand herstellen. Uwe wird zudem unseren Verein bei einer der nächsten Fischereiprüfungen vorstellen.

Im nächsten Jahr wird der ASV-Sterkrade 60 Jahre als. Die Mitgliederversammlung hat sich heute darauf geeinigt, dass wir hierzu kein kleines Event auf unserem Gelände mit Sonderbesatz, Wurst und Kaltgetränk veranstalten wollen.

Wir ünschen allen Mitgleidern und Freunden des ASV eine gute, gesundes und erfolgreiches Angeljahr 2018!

Bericht zur Jahreshauptversammlung 2017

Heute hat unsere Jahreshauptversammlung stattgefunden. Für die Mitglieder, die nicht dabei sein konnten, fasse ich die wichtigsten Ergebnisse kurz zusammen.

Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern ein frohes neues Jahr und eine gute Angelsaison 2017

Das mit dem Verband im Jahr 2016 erfolgte Elektrofischen hat ergeben, dass wir zu viele Barsche im Gewässer haben. Es ist also sinnvoll, verstärkt auf Barsch zu angeln und diese auch zu entnehmen. Unsere Mitglieder können deshalb in Rücksprache mit dem Vorstand minderjährige Gastangler für das Angeln auf Barsch mitnehmen.
Die Empfehlung des Verbandes ist eine verstärkter Besatz mit Weißfisch. Dieser wird 2017 schrittweise erfolgen.

Wer an einem gemeinsamen Angeln am Kanal interessiert ist, möge sich bitte bei Uwe per Mail melden.

Dieter wird als Fischereiaufseher bestellt und wird in Zukunft regelmäßig am Weiher Kontrollen durchführen.

Hans-Dieter wurde heute für 20 Jahre Mitgliedschaft im ASV, sowohl vom Verein, als auch vom Verband geehrt.

Der Vorstand bittet um größere Beteiligung beim Reinigungsdienst. Im letzten Jahr haben sich nur sehr wenige Mitglieder beteiligt. Um weitere Anreize zu schaffen, sind heute einige Ideen wie ein Finanzielle Anreizsysteme für Neumitglieder und ein Reinigungstermin an einem Wochentag gesammelt worden. Besonders vor unserem Vereinsangeln ist eine Mitwirkung wichtig, weil hier die Angelplätze hergerichtet werden.

Der Weiher

„Unser“ Hausgewässer ist der Sterkrader Weiher mit ca. einem Meter Tiefe und einer Wasserfläche von 1,41 ha. Der Weiher befindet sich im Sterkrader Volkspark. Dieser ist 13,41 ha groß und als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Die Stadt Oberhausen kümmert sich um die Pflege des Parks und auch um die Erhaltung des Weihers, der vom Alsbach mit frischem Wasser gespeist und mit einer großen Umweltpumpe mit Sauerstoff und ausreichend Wasserbewegung versorg wird.

Unsere Zielfische sind in der Regel Friedfische. Wer sich entsprechend geschickt anstellt fängt hier regelmäßig große Karpfen, Schleien und Rotaugen.

Den Weiher gibt es übrigens seit 1925/1926. Wer sich für die Entstehungsgeschichte von Weiher und Volkspark interessiert findet einen interessanten Artikel im Lokalkompass.

Reinigung und Naturschutz

Wir möchten, dass der Weiher sauber bleibt und kümmern und zudem um den sachgerechten Fischbesatz in „unserem“ Angelgewässer.

Bei den Themen Besatz und Gewässerpflege lassen wir uns vom Fischereiverband beraten und unterstützen. Ein Elektrofischen mit entsprechender Auswertung und Besitzempfehlung hat zuletzt im September 2016 stattgefunden.

So sah das 2010 aus:

Uns so 2016:

Die Angelplätze werden regelmäßig von den Mitgliedern sauber und zugänglich gehalten.

Auch im Wasser arbeiten wir an der Sauberkeit und sind mit Warthose und Boot im Einsatz.

Zusätzlich werden mehrmals im Jahr die Bereiche zwischen Weg und Gewässer gereinigt und in Ordnung gehalten.

Die Mitwirkung an einem der Reinigungstermine im Jahr ist für unsere Mitglieder verbindlich. Die Termine werden im Bereich Aktuelles veröffentlicht.

 

Alternative Gewässer

Der ASV Sterkrade ist Mitglied im Landesfischereiverband.

Im Mitgliedsbeitrag ist deshalb die Fischereierlaubnis für die Gewässer des Verbandes und damit auch für den Rhein-Herne-Kanal enthalten. Den Erlaubnisschein bekommt jedes Mitglied auf Wunsch bei unserer Jahreshauptversammlung.

Damit können auch die zahlreichen Gewässer des Verbandes genutzt werden.

(Fotos: 1. Rhein-Herne-Kanal Oberhausen, 2. Lippe-Kanal, Nähe Hünxe)

Mitglied werden

Der A.S.V. Sterkrade 1959 hat in der Regel 35 Vereinsmitglieder. Das ist eine Vereinsgröße auf die wir uns geeinigt haben, weil unser Gewässer für eine größere Anzahl von Anglern nicht geeignet ist.
Wer bei uns Mitglied werden möchte, kann sich über post@asv-sterkrade.de an unseren Vorstand wenden, die aktuellen Mitgliedsbeiträge erfahren und uns dann eventuell am Sterkrader Weiher treffen.

Um die Anfragen bearbeiten zu können, bitten wir um folgende Angaben:

  • Name, Vorname, Geburtsjahr, Telefonnummer
  • kurze Angaben zur bisherigen Angelerfahrung
  • woher kommt das Interesse am ASV

Da wir ein kleiner Angelverein sind, ist es uns wichtig, persönlich mit InteressentInnen in den Kontakt zu gehen, so dass beide Seiten schauen können, ob wir zueinander passen.

Satzung des Angelsportvereins A.S.V. Sterkrade 1959

§1
Name und Sitz des Vereins
Der Angelsportverein A.S.V. Sterkrade 1959 ist eine Vereinigung von Sportfischern auf gemeinnütziger Grundlage und hat seinen Sitz in Oberhausen / Volkspark Sterkrade.

§2
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§3
Zweck und Aufgabe des Vereins

Der A.S.V. Sterkrade hat die Aufgabe, Sportfischerei und die Fischzucht zu fördern und seine Mitglieder zu unterstützen.
Er bezweckt insbesondere die Förderung aller Maßnahmen:

a) zur Reinhaltung des Gewässers und zur Hebung des Fischbestandes
b) zur rechtlichen und fachlichen Unterstützung seiner Mitglieder, bei der Ausübung der
Sportfischerei und der Bewirtschaftung des Gewässers
c ) zur Erweiterung und Verbesserung der Sportfischerei nach seinen Mög1ichkeiten
d) zur Zusammenarbeit mit allen der Sportfischerei nahe stehenden Organisationen , die der Erhaltung der Natur , der Gewässer , der Landschaft und des Tierschutzes dienen.

Der A.S.V. Sterkrade verfolgt keine Wirtschaftlichen Zwecke und Ziele. Er ist politisch unabhängig.

§4
Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich verpflichtet, den Zielen des Vereins im Rahmen dieser Satzung zu dienen.
Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag. Die Aufnahme erfolgt durch Beschlussfassung des Vorstandes.
Die Mitglieder müssen im Besitz des Sportfischer-Passes sein. Die Gründe einer Ablehnung der Aufnahme brauchen nicht angegeben werden.
Über die Zahl der Mitglieder entscheidet die Jahreshauptversammlung.

§5
Austritt

Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen.

§6
Ausschluss

Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied:
1) ehrenrührige Handlungen begangen hat.
2) gegen diese Satzung oder die Gewässerordnung des Vereins verstößt, andere dazu
anstiftet, Unterstützt oder solche Handlungen bewusst duldet.
3) den Zielen des Vereins zu wieder handelt, wiederholt öffentlich Anstoß erregt oder das
Ansehen des Vereins schädigt.

Der Ausschluss erfolgt nach eingehender Klärung des Falles durch den Vorstand. Er
enthebt das Mitglied mit sofortiger Wirkung aller Rechte, entbindet es aber nicht von
seiner Pflicht zur Beitragszahlung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.

§7
Einspruch des Ausschlusses

Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Ausschluss-Bescheides, steht dem Ausgeschlossenen Einspruch zu. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand auf Grund des festgestellten Sachverhaltes nach Anhörung des Beschuldigten. Der Ausschluss kann durch den Vorstand bestätigt oder aufgehoben werden. Bei negativem Bescheid durch den Vorstand, hat das Mitglied die Möglichkeit, beim Ehrengericht des L.F.V. Einspruch zu erheben.

§8
Beiträge

Beim Eintritt in den Verein hat das Mitglied die Aufnahmegebühr und den festgesetzten Beitrag zu entrichten.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages entscheidet die Jahreshauptversammlung.

§9
Der Vorstand des Vereins

Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus:
1. dem Vorsitzenden (gleichzeitig Stellvertretender Geschäftsführer)
2. dem Geschäftsführer (gleichzeitig Stellvertretender Vorsitzenden)
3. dem Schriftführer
4. dem Kassenwart
5. dem Jugendwart
6. dem Gewässerwart

Der Vorstand mit all seinen Mitgliedern wird auf der Jahreshauptversammlung jeweils auf 4 Jahre durch einfache Mehrheit gewählt.

a) Vorstand des Vereins im Sinne des §26 BGB ist nicht der Vorsitzende alleine sonder der gesamt gewählte Vorstand.
b) Alle Vereinsobliegenheiten müssen vom Vorstand besprochen und mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. In Ausnahmefällen, wenn nicht alle Vorstandsmitglieder zu erreichen sind, oder es aus Zeitgründen nicht möglich ist alle Vorstandsmitglieder zu informieren, darf der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter die Angelegenheit alleine Entscheiden. Solch eine Entscheidung ist jedoch im Nachhinein mit dem gesamten Vorstand zu besprechen.
c) Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter vertreten den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.
d) Jedes Vorstandsmitglied ist Weisungsbefugt sofern sich bei einem oder mehreren Vereinsmitgliedern eine Situation aus §6 Punkt 1-3 dieser Satzung ergibt.
e) Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder von Punkt 1-6, ergeben sich aus deren Arbeitsgebiet.
f) Der stellvertretende Kassenwart (2. Kassenwart) bekommt ebenfalls alle Berechtigungen des 1. Kassenwartes.
g) Der Vorstand kann durch die Hauptversammlung vorzeitig abberufen werden.

§10
Kassenführung

Der Kassenwart und dessen Stellvertreter sind verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben nach Belegen (lfd. Belegnummer) in einem Kassenbuch zu verbuchen. Aus dem Beleg muss der Zweck der Zahlung sowie der Zahltag ersichtlich sein. Zahlungen sind durch den Kassenwart nur zu leisten wenn diese vom Vorstand angewiesen sind. Die Kasse ist jährlich abzuschließen. Die Buchführung ist dem Vorstand jederzeit zur Einsicht vorzulegen. Die Jahresabbrechung ist durch die Kassenprüfer auf Richtigkeit zu überprüfen, und das Ergebnis dem Vorstand sowie auf der Jahreshauptversammlung bekannt zu geben.

§11
Versammlungen

Die Mitglieder insbesondere die Hauptversammlungen haben die Aufgabe durch Aussprachen und Beschlüsse auf dem Wege der Abstimmung die maßgeblichen, der Zielsetzungen des Vereins dienlichen Entscheidungen herbeizuführen.
Alle Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Jede Ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist Beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen.

§12
Hauptversammlung

Die Hauptversammlung findet alljährlich in den ersten Monaten des Jahres statt. Zu Ihr ist vom Vorstand mindestens 10Tage vorher, unter Angabe der Tagesordnung, schriftlich einzuladen.

§13
Niederschrift

Über jede Haupt- und Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die den wesentlichen Inhalt der Versammlung sowie alle Anträge, Abstimmungsergebnisse und Beschlüsse wiedergibt. Sie ist vom Vorsitzenden und Geschäftsführer zu unterzeichnen und der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

§14
Vereinseigentum

Jede Veräußerung von Vereinseigentum ist nur mit der Zustimmung von mindestens zwei Drittel aller Versammlungsteilnehmer möglich.

§15
Vereinvermögen

Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinvermögen.

§16
Mitglieder die 3 mal unentschuldigt an den Versammlungen oder Veranstaltungen nicht teilnehmen, werden vom Vorstand gehört und kann mit dem Ausschluss geahndet werden.

§17
Ehrungen und Besuche

Mitglieder die sich für den Verein und Verband langjährig eingesetzt haben, werden vom Vorstand dem L.F.V. zur Ehrung vorgeschlagen.
Mitglieder die sich durch außerordentliche Verdienste für den Verein, und von der Hauptversammlung zum Ehrenmitglied ernannt wird, wird für Dauer mit Stimmrecht und Beitragsfrei weiter geführt.

§18
Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

Beschlüsse über Satzungsänderung und Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Vertretern

Bei Auflösung beschließt über die Verwendung des nach Tilgung aller Verbindlichkeiten verbleibenden Vereinsvermögens die letzte Mitgliederversammlung.

§19
Ermächtigung
Der 1. Vorsitzende des Vereins ist ermächtigt, etwaige zur Genehmigung der Satzung und zur Eintragung des Vereins erforderliche formelle Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.

§20
Gerichtstand
Gerichtstand ist Oberhausen.